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Österreichische Gesellschaft für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin

Psychotherapeutische Medizin

Psychotherapeutische Medizin bezeichnet die Ausübung der Psychotherapie im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit auf Basis des ÖÄK-Diploms Psy3. Die ÖÄK-Psy3-Diplom-Weiterbildung ist durch die Anlagen zur Weiterbildungsverordnung der ÖÄK geregelt.



Psychotherapeutische Medizin

Psy3-Diplom

Voraussetzungen dafür sind:
  • Absolvierung des ÖÄK – Diplom Psychosomatische Medizin (Psy2)
  • Eintragung in die Ärzteliste
  • bestandenes Aufnahmeverfahren
Die Psy3-Diplom-Weiterbildung baut auf Psy1 und Psy2 auf. Insgesamt umfasst diese Weiterbildung 2535 UE. Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin unterliegen einer speziellen Regelung, sie durchlaufen Psychotherapeutische Medizin im Rahmen der Facharztausbildung. Viele Fachärzt*innen absolvieren aber darüber hinausgehend die komplette ÖÄK-Psy3-Diplom-Weiterbildung oder die Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapiegesetz.

Wann ist Psychotherapeutische Medizin angezeigt?

Grundsätzlich wird empfohlen, die Hilfe der Psychotherapeutischen Medizin in Anspruch zu nehmen, wenn über längere Zeit ein Leidensdruck besteht und im persönlichen Umfeld keine ausreichenden Hilfestellungen zur Verfügung stehen.

  • Gefühle
    Störungen des seelischen Gleichgewichtes, die mit Angst, Panik, Phobien, Psychose, depressiver Verstimmung, Depression oder Symptomen wie Schlaflosigkeit, innere Unruhe, innere Leere oder Nervosität einhergehen
  • Psychosomatischen Erkrankungen
    wie Körperbeschwerden ohne klinischen Befund, lebensstilbedingte Erkrankungen mit nachweislicher Schädigung von Organen, somatopsychische Störungen oder Befindlichkeitsstörungen
  • Schmerzen
    Schmerzen oder Beschwerden, für die sich keine organische Ursache finden lässt, wie Kopfschmerzen, Herzrasen, Bauchschmerzen, Muskel- und Gliederschmerzen oder Unterleibsschmerzen
  • Schlafstörung
    Schlechtes Einschlafen und Durchschlafen, Albträume
  • Psychischen Störungen
    oder begleitend bei psychiatrischen Erkrankungen aller Altersgruppen
  • Körperlichen Erkrankungen

    die durch emotionale Belastungen ausgelöst oder verstärkt werden

  • Hohen emotionale Belastungen

    die durch körperliche Erkrankungenverursacht werden:

    • schweren oder chronischen Erkrankungen,
    • Krebserkrankungen
    • schweren Herz-Kreislauferkrankungen,
    • länger dauernden Schmerzzuständen oder
    • bei größeren operativen Eingriffen
  • Schwere Schicksalsschläge, traumatische Erlebnisse

    schweren Unfälle, Verlusterfahrungen, Todesfälle, Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen. Zur Unterstützung und Begleitung bei der Verarbeitung schwieriger Lebensereignisse wie Trennung, Verlusterlebnisse oder Tod

  • Lebenskrisen
    Zur Hilfe bei der Bewältigung von Lebenskrisen und kritischen Lebensabschnitten oder wenn wichtige Entscheidungen zu treffen sind
  • Hohe Belastungen
    z.B. durch Erkrankung oder Pflege von Angehörigen, finanzielle Belastungen
  • Arbeit und Beruf
    Stress, Burn-Out, Bossing, Mobbing, drohende Kündigung, Arbeitslosigkeit, Auseinandersetzung mit der persönlichen Situation am Arbeitsplatz und im Beruf, zur Neustrukturierung von Lebensverhältnissen in Bezug auf Arbeitsplatz, Beruf und Privatleben sowie Familie
  • Beziehung
    Zur Bearbeitung von Problemen in Beziehungen und Kommunikationsverhalten, bei Verlust- und Trennungsthemen, bei Beziehungsstörungen sowie zur Förderung der Beziehungsfähigkeit
  • Partnerschaft
    Ehekrisen, Partnerschaftsproblemen oder wenn Sie sich in Ihrer partnerschaftlichen Beziehung nicht mehr wohlfühlen
  • Sexualität

    Wenn Sie mit Ihrer Sexualität und Genderthemen nicht zufrieden sind oder mit ihr nicht zurechtkommen

  • Probleme rund um Schwangerschaft und Geburt
    Kompliziert verlaufende Schwangerschaft, Fehlgeburt, nicht erfüllter Kinderwunsch, ungewollte Schwangerschaft und Totgeburt
  • Kinder

    Schwierigkeiten und Probleme bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben, Verhaltensauffälligkeiten, Schulversagen, Angst, Lernstörung, Schmerzen, Erkrankungen

  • Essverhalten
    Essstörungen, wie Magersucht, Ess-Brechsucht, Adipositas
  • Sucht
    Bei Drogenkonsum oder wenn der Konsum von Medikamenten, Alkohol oder Nikotin nicht mehr gesteuert werden kann
  • Lebensqualität
    Zur Verbesserung der Lebensqualität und des Lebensgefühls, zur Erweiterung und Neuentwicklung von Lebensperspektiven und zur Gestaltung eines erfüllenden und realitätsgerechten Lebensstiles
  • Persönlichkeit
    Zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit, Förderung von Selbstsicherheit, Unabhängigkeit, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen, bei Persönlichkeitsstörungen

Medikamente und Psychotherapie

Psychotherapeutische Behandlung ist erwiesenermaßen sehr effektiv. Die Kombination von psychotherapeutischer Medizin mit Medikamenten ist in bestimmten Fällen indiziert und nachweislich gut und nachhaltig wirksam. Medikamente können die Psychotherapie unterstützen und umgekehrt. 

Ablauf einer ambulanten Psychotherapie

  • Im Erstgespräch beschreibt die Patient*in die Beschwerden. Wichtig ist es auch Erwartungen,  Motivationen und Ziele zu besprechen.

  • Die persönliche Lebensgeschichte und eventuell bestehende körperliche Beschwerden oder Erkrankungen werden in den Therapieverlauf einbezogen.

  • In einer gemeinsamen Reflexion zwischen Patient*in und psychotherapeutischer Ärzt*in wird das zuvor Be- und Erarbeitete integriert und soll dann im Alltag umgesetzt werden.

  • In der stationären Psychotherapie wird die Patient*in von einem Team, Arzt*innen, Psychotherapeut*innen und Therapeut*innen anderer Berufe, betreut.

Formen der Psychotherapie

Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppentherapie

Beginn einer Psychotherapie

Wir empfehlen, sich vor dem Beginn der Therapie über die verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren zu informieren.

  • Der Beginn einer Psychotherapie soll durch freie Entscheidung der Patient*in erfolgen.

  • Besonders wichtig ist es, ein gutes Vertrauenverhältnis aufbauen zu können.

  • Das psychotherapeutische Verfahren mit seinen Methoden, Techniken und Rahmenbedingungen sollte gut und verständlich erklärt werden.

  • Ebenso sollte ein Arbeitsübereinkommen vereinbart werden, in dem Dauer, Ziele, Therapieerfolg und voraussichtlicher Abschluss der Therapie besprochen werden.

Frequenz und Dauer

  • sind abhängig vom jeweiligen Störungsbild bzw. der Lebenssituation der PatientIn. Die Frequenz und Dauer werden gemeinsam mit der Ärzt*in besprochen.

  • sind je nach angewandtem Verfahren unterschiedlich lang.

  • Die Patient*in kann nach Absprache mit der psychotherapeutischen Ärzt*in die Therapie jederzeit beenden.

Rechte und Pflichten bei einer psychotherapeutischen Behandlung:

  • Zu Beginn der Behandlung wird eine Therapievereinbarung (meist mündlich) getroffen. Die Vorgehensweise, voraussichtliche Dauer und Ziele der Psychotherapie werden besprochen. Die Höhe des Honorars und der Zahlungsmodus werden vereinbart.

  • Psychotherapeutische Ärzt*innen dürfen keine unethischen und sexuellen Interessen gegenüber ihren Patient*innen verfolgen.

  • Die Psychotherapie kann auch Nebenwirkungen haben. Sie können sich darüber aufklären lassen.

  • Die Ärzt*in für psychotherapeutische Medizin arbeitet nach dem Ärztegesetz und hat Berufspflichten wie Verschwiegenheit und Fortbildung einzuhalten.

  • In Österreich gibt es 23 anerkannte wissenschaftlich – psychotherapeutische Methoden.

  • Esoterische Verfahren können im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung nicht angewendet werden.

Nebenwirkungen

Nebenwirkungen und unerwünschte Auswirkungen von Psychotherapie:
  • Es kann Phasen einer Symptomverschlechterung geben.

  • Psychotherapie ist ein Prozess, in dem sich partnerschaftliche, familiäre und freundschaftliche Beziehungen verändern, verbessern oder verschlechtern können.

  • Berufliche Veränderungen können ebenso in positiver oder negativer Weise auftreten.
Es wird empfohlen, diese Veränderungen mit ihrer psychotherapeutischen Ärzt*in zu besprechen. Auch wenn Therapieziele immer weiter in den Hintergrund treten, sprechen Sie diese Problematik an. Unter Umständen kann ein Wechsel der Ärzt*in angedacht werden.

Kosten

In einigen Bundesländern müssen Sie nichts bezahlen, wenn die Vertragsärzt*innen die Möglichkeit einer Direktverrechnung der jeweiligen Leistung mit ihrer Krankenkasse haben.

In allen anderen Fällen erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Bei Wahlärzten*innen erhalten Sie ebenfalls eine Honorarnote, nach deren Einreichung sie den tarifmäßig vorgesehenen Rückerstattungsbetrag erhalten.